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Letzte Änderung / Last update: 2024-Jun-06
Plädoyer fürs BlinkenPositive MotivationDavon spricht man, wenn man eine Situation erlebt, in der das Blinken sich in der Praxis als sinnvoll erweist. Das ist mir an einer Stelle passiert, die mit Straßenverkehr eigentlich wenig zu tun zu haben scheint. Es war an Bord eines Rhein-Ausflugdampfers. Wir machten einen Betriebsausflug, es war ein wunderschöner Sommertag, ich saß oben auf dem Oberdeck etwas vor dem Brückenhaus, sonnte mich und genoss die Fahrt mit der tollen Aussicht. Plötzlich klapperte etwas, und als ich aufsah, hatte der Kapitän eine Tafel auf seinem Brückenhaus aufgeklappt, die vorher praktisch unsichtbar in der Waagerechten gelegen hatte. Es war nun eine blaue, rechteckige, quer liegende Tafel. Ich rätselte, was das sollte. Kurz darauf ging mir ein Licht auf: Das Schiff verlangsamte seine Fahrt, steuerte Richtung linkes Ufer, um dort für einen Zwischenhalt anzulegen. Auf dem Fluss herrscht ja wie auf der Straße Rechtsverkehr, er musste also sozusagen links abbiegen und den Gegenverkehr kreuzen. – Mittlerweile bin ich aufgeklärt worden, dass diese Tafel eine doch leicht andere Bedeutung hat, aber sei's drum, in der beschriebenen Situation passt (zufällig) auch die offizielle Bedeutung. Anschließend hielt ich die Augen offen und bemerkte solche Tafeln auch bei anderen Schiffen, die Anlegemanöver fuhren. Anscheinend heißt dieses Schild soviel wie „Achtung Leute, ich fahre hier gleich ein bisschen kreuz und quer, aber keine Panik, ich habe die Sache voll im Griff, das seht ihr schon daran, wie ich das hier sauber vorher ankündige“. Hey, das war doch mal eine sinnvolle Sache, das sollte man beim Autoverkehr auch mal einführen. – Bis mir dann nach einer Weile einfiel, dass wir das beim Auto ja schon lange haben, in Gestalt des Blinkers. (Die offizielle Bedeutung lautet ungefähr, dass das bergfahrende Schiff (traf auf unseres zu) den Gegenverkehr queren will. Ja, also nicht ganz so allgemein wie gedacht.) Worauf ich später noch intensiver herumreiten werde: Das Wichtige ist, dass hier VORAB etwas angekündigt wird, so dass jeder sich darauf einstellen kann. DAS ist der zentrale Punkt. Man kann auch einen Vergleich mit der Devise „Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige“ anstellen, hier also wäre das Blinken die Höflichkeit der Verkehrsteilnehmer untereinander. Der Vergleich hinkt allerdings etwas, da es dort um eine reine höfliche „Sollte“-Empfehlung geht, während das Blinken ein knallhartes MUSS-Gebot darstellt.Negative MotivationDavon spricht man bei Situationen, wo man klar merkt, dass sie negativer verliefen als nötig, weil jemand es unterlassen hatte zu blinken. Bei uns im Stadtteil gibt es eine etwas breitere Durchgangsstraße, zwar nur zweispurig für den laufenden Verkehr, aber mit reichlich Platz links und rechts zum Längsparken. An den Ampeln ist so viel Platz, dass man sich zu zweit nebeneinander hinstellen kann, wenn Rot ist. Ich nähere mich der Ampel, sie steht auf Rot, zwei Autos stehen davor nebeneinander, keines blinkt. Ich stelle mich auf gut Glück hinter das linke. Es wird Grün, aber mein Vordermann fährt nicht los. Kein Losfahren, kein Blinken, nichts. Böse, böse. Dann ist der Gegenverkehr vorbei, er macht sich doch noch auf den Weg, biegt nach links ab, und als er halb um die Kurve ist, fängt er sogar an zu blinken. Der will mich verarschen. Das hat mich glatt unnötigerweise eine halbe Minute gekostet. Nächster Tag, gleiche Ausgangssituation. Diesmal stelle ich mich rechts an. Aber selbes Resultat. Offensichtlich ist der Gute Rechtsabbieger und muss auf Fußgänger auf dem Zebrastreifen warten. Richtig, als die Fußgänger weg sind, macht er sich auf den Weg, fängt nach der halben Kurve zu blinken an. Böse, böse. Das hätte er doch vorher sagen können, müssen. Wieder eine halbe Minute Lebenszeit verschwendet. Es passiert auch genau andersrum: Ich komme als erster an diese rote Ampel, will abbiegen, blinke und stelle mich akkurat auf die zuständige Seite. Neben mir ist genug Platz, dass sich einer daneben hinstellen kann. Es kommt auch jemand nach, der anscheinend geradeaus fahren will. Er stellt sich aber eben nicht neben mich, sondern hinter mich. Obwohl ich doch die ganze Zeit unübersehbar blinke. Er muss dann beim Grünwerden der Ampel entsprechend warten, bis ich abbiegen kann. Selbst schuld. Nichtdurchblicker. Potenzielles Verkehrshindernis. Andere Kreuzung an dieser Durchgangsstraße. Hier treffen von links und rechts zwei Einbahnstraßen auf die Hauptstraße, beide in Richtung auf die Hauptstraße. Sie bekommen beide zur selben Zeit Grün. Wenn man an der roten Ampel einer dieser Einbahnstraßen steht und links abbiegen will, ist es immens wichtig zu wissen, ob der Wagen gegenüber auch (für sich) links abbiegt, dann könnte man zu zweit gleichzeitig amerikanisch abbiegen und losfahren, ohne zusätzlich zu warten. Da man nur nach links oder rechts abbiegen kann und nicht geradeaus fahren darf, muss man auf jeden Fall blinken. Wenn man nicht blinkt, lässt man den Gegenpart zappeln, der muss vorsichtshalber warten und verliert unnötigerweise Zeit. Zähneknirschen. Böse, böse.
Oder auf einer Bundesstraße. Das Auto vor mir wird urplötzlich langsamer. Kein Blinken. Ich darf also rätseln:
Wie schon mal erwähnt: Helfen würde in allen diesen Fällen eine vorherige Ankündigung per Blinker, was man vorhat. Dadurch werden gerade solche Überraschungen vermieden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern im schlimmsten Fall irgendwelche Panikreaktionen oder sonstwie unkontrollierte Aktionen auslösen könnten. Im weniger schlimmen, aber trotzdem stressenden Fall führen sie zu unnötigen Wartezeiten, immer noch mit Zähneknirschen und berechtigten Verwünschungen. Also:
Für wen soll ich denn blinken?Schon mal gar nicht für die Obrigkeit. Für Literaturbeflissene also eben nicht der Geßler-Hut auf der Stange wie bei Schillers Wilhelm Tell. Nein, es geht um die anderen Verkehrsteilnehmer um einen herum. Den Fahrer hinter mir, der mir nicht auffahren soll und auch sonst keine Panikreaktion veranstalten soll. Und diejenigen, die an einer Kreuzung aus anderen Richtungen oder mir entgegen kommen und besser darauf aufmerksam gemacht werden, wenn ich ihnen in die Quere zu kommen drohe. Alle diese Leute, wenn sie denn die Augen offen halten, werden das Blinken erkennen und können sich dann auf meine Manöver einstellen. Damit ist auch die Gefahr geringer, dass sie wiederum mir in die Quere kommen, und alle kommen ein bisschen zügiger und sicherer voran. Versetzen Sie sich in die Lage eines total Ortsfremden, eines Neulings, der das erste Mal in seinem Leben an diesem Ort ist. Er kennt nicht die Routinen, die sich bei Eingeborenen eingespielt haben mögen. Er kann die Spurmarkierungen nicht erkennen, wo sich die anderen Fahrzeuge an der Ampel eingeordnet haben, weil diese Autos ja gerade auf diesen Markierungen stehen. Wenn die Autos also nicht blinken (schon beim Warten an der Ampel!), haben sie keine Chance zu erkennen, was als Nächstes passiert. Oder eine Anekdote aus meiner Schulzeit: In der 12. Klasse sind wir in eine ganz andere Stadt umgezogen. In der neuen Schule spielte man Hallenhandball, was ich bisher nur aus dem Fernsehen kannte. Dort hatte ich gelernt, dass man als Verteidiger die Arme ausbreitet und den ankommenden Angreifer am Besten nicht zum Wurf kommen lässt. Da kam also der Stämmigste unserer Klasse auf mich zugerannt. Mit der Wucht ähnlich einer Büffelherde, und wie ich später erfuhr, als amtierender Jugend-Landesmeister im Judo und Griechisch-Römisch-Ringen. Ich war allerdings auch einigermaßen stämmig. Er kam also auf mich zugerannt, und während meine lieben Mannschaftskameraden sich nach links und rechts verkrümelten, blieb ich stehen, wie ich es halt aus dem Fernsehen und den allgemeinen Regeln kannte. Es krachte, als wir zusammenrasselten. Gottseidank war nichts Schlimmes passiert. Er war aber genauso überrascht wie ich, so ein Verhalten kannte er nicht, obwohl das eigentlich theoretisch so vorgesehen war. Also bitte immer die Regeln einhalten, auch zum Blinken, dann kracht es seltener. StVO: Blinken immer zur AnkündigungHeutzutage kann man sich ja alle Gesetzestexte kostenlos herunterladen ( Gesetze im Internet ). Die hier interessierende StVO lässt sich direkt in PDF-Form laden unter StVO als PDF . Von „Blinken“ ist dort nur in Zusammenhang mit Warnblinkern und blinkenden Ampeln oder Warnlichtern die Rede. Unser alltäglicher Blinker läuft im Amtsdeutsch unter „Fahrtrichtungsanzeiger“. Und dann wird es – zumindest für mich – total überraschend: Es ist nirgends die Rede davon, dass man „beim“ Abbiegen oder Spurwechsel diesen Fahrtrichtungsanzeiger betätigen müsse! Nein, er dient ausschließlich dazu, solche Aktionen ANZUKÜNDIGEN! Es gibt konkret nur 5 Fälle, wo sowas vorgeschrieben ist:
Wann muss man denn nun blinken?
Wenn schon vorher blinken, wie lange denn vorher?Man muss einfach anfangen zu blinken, bevor man irgendwas an der normalen Fahrweise ändert, also
Nicht bloß mal kurz zuppelnEs gibt ja Leute, die nehmen es mit dem Blinken eigentlich ernst. Aber dann versauen sie es doch noch: Ein Kumpel von mir tut ganz brav den Blinker raus, wenn es nötig ist. Aber er zuppelt dann nur einen Sekundenbruchteil am Blinkerhebel, und das war's dann. Wenn er Pech hat, passiert dann draußen an seinen Blinkleuchten rein gar nichts. Und ansonsten blitzen die Dinger für jenen Sekundenbruchteil auf, und schon ist die Show wieder vorbei. Das ist widersinnig. Denn das Blinken ist dazu da, andere Verkehrsteilnehmer auf mein Vorhaben aufmerksam zu machen. Dazu müssen sie dieses mein Blinken aber überhaupt erst einmal mitbekommen. Nirgends steht in der StVO, dass jeder jede Sekunde sein Augenmerk genau auf Ihr Auto und auf nichts anderes zu richten habe. Im Gegenteil, er muss immer alles im Blick behalten, da könnte ja irgendwas noch Gefährlicheres als Ihr Auto dabei sein. Also muss man seinen Mitmenschen eine realistische Chance einräumen, das Blinken mitzubekommen. Dazu gehört, dass das nicht zu kurz dauern darf. Das ist zwar nach dem vorhergehenden Absatz sowieso gegeben, aber soll nochmal deutlich gesagt werden: Das Blinken soll so lange dauern, wie oben angeführt, und zwar mindestens drei- bis fünfmal. Wenn es kürzer ausfällt, ist das Risiko zu hoch, dass es von anderen Leuten übersehen wird. Mein Kleinwagen hat trotz seiner niedrigen Preisklasse eine Komforteinrichtung, die es vorher nur bei Oberklassemodellen gab: Eine Blinkautomatik, die bei jeder Betätigung des Blinkhebels, auch einer kürzeren, mindestens dreimal blinkt, auch wenn man den Hebel dann schon losgelassen hat. Nach meiner Erfahrung reicht das zum Spurwechselblinken eher knapp, vier- bis fünfmal finde ich meistens angebrachter. Beim Abbiegen muss man den Blinker sowieso vollständig einrasten lassen.Es gibt keine AusnahmenNein, es gibt wirklich keine Ausnahmen. Konkret: Wenn man einer abknickenden Vorfahrt folgt, muss man trotzdem blinken, siehe oben bei den Auszügen aus der StVO. Man biegt schließlich immer noch ab. (Früher hatte ich mal gelernt, dass man auch andersrum blinken kann/sollte, wenn man stattdessen geradeaus fährt. In der Wikipedia wird allerdings ein Gerichtsurteil zitiert, dass das gerade als falsch und verkehrssünderisch angesehen wird. Also beim Geradeausfahren besser nicht blinken.) Wenn man auf einer deutlich markierten Abbiegespur steht oder fährt, muss man trotzdem blinken. Denn jemand auf der anderen Seite der Kreuzung, den das am meisten angeht, kann diese Markierungen ja schlecht auf die Entfernung erkennen, und außerdem stehen Sie ja gerade darauf und verdecken sie! Auch auf großen Parkplätzen gilt nicht Wildwest-Faustrecht, sondern die normale StVO, also soll man auch dort blinken. In engen Innenstadt- und Altstadtstraßen geht es zwangsläufig eher langsam zu, und viele Leute denken, dass man dann nicht zu blinken bräuchte. Aber auch das ist natürlich eine Fehlannahme. Viele Leute meinen, in manchen Situationen seien sie alleine oder von den vorhandenen Verkehrsteilnehmern wird ihnen sowieso keiner in die Quere kommen, also bräuchten sie nicht zu blinken. Das ist eben allzuoft leider eine Fehlannahme: Plötzlich taucht aus einer absurden Richtung doch einer auf, man hat doch einen übersehen, der sich wohl irgendwie getarnt haben muss, oder ein scheinbar Unbeteiligter ist auch ein Blinkfauler und startet auf einmal ein wildes, erschreckendes Manöver. Es kann schließlich auch um einen Fußgänger gehen, der wissen will, ob er die Straße gefahrlos überqueren kann, oder ob er mit einem Abbieger rechnen muss. – Das passiert alle naselang und führt dann zwangsläufig gern zu Unfällen. Manche Leute argumentieren auch, die Sache mit der Blinkerei sei eine Überforderung: Sie hätten im Verkehr schon auf so viele Sachen gleichzeitig zu achten, dass sie nicht auch noch den Blinkerhebel betätigen könnten. Gleiches bei Radfahrern zu den von ihnen geforderten Handzeichen anstelle des Blinkens, was sie auch noch als Sicherheitsrisiko darstellen. Beiden Gruppen sei empfohlen: Nehmt Euren Lappen und gebt ihn bei der Polizei ab, verkauft Euer Auto oder Fahrrad und geht auch nicht zu Fuß auf die Straße, sondern fahrt nur noch mit dem Taxi oder höchstens den Öffis. Ihr seid eine Gefahr für den Rest der Menschheit. Solche Leistungen WERDEN VERLANGT. Wer das nicht hinbekommt oder nicht genügend sicher hinbekommt, läuft Gefahr, dass man seine Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr in Zweifel stellt, und er sollte besser zu Hause bleiben. So einfach. Doch, eine einzige Ausnahme fällt mir ein: Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr DARF man bei Strafe NICHT BLINKEN (s. a. o.)!Mit Ungewohntem rechnenAllgemein müssen Sie immer mit total Ortsfremden als Verkehrspartnern rechnen, die noch nie an diesem Ort waren und daher die Gegebenheiten überhaupt nicht auswendig kennen wie Sie und damit auch nicht irgendwelche eingeschliffenen Gewohnheiten, die sich unter einheimischen Insidern eingespielt haben können. Solche Leute können sich nur an der offiziellen Beschilderung orientieren, und wenn sich jemand nicht darum schert, beschwört er Unheil herauf.
Und wenn man nicht blinkt?Dann outet man sich als nicht mitdenkend, als rücksichtslos den anderen Verkehrsteilehmern gegenüber. Eventuell einfach stinkefaul. Oder wie es in unseren Kreisen heißt: merkbefreit. Außerdem kostet es ja eigentlich was: Jedes Mal nicht Blinken kostet heutzutage 10 Euro Bußgeld. Jedes einzelne Mal. Ich treffe täglich auf den Straßen Leute, die sammeln in den paar Minuten, die sie in meinem Blickfeld sind, locker dreistellige theoretische Bußgeldsummen ein. Was könnte da an Einnahmen erzielt werden, wenn das mal konsequenter kontrolliert würde.Vorher statt beiMir wird immer mehr bewusst, dass die ganze Problematik mit dem Nichtblinken womöglich durch eine winzige Sprachungeschicklichkeit bewirkt wurde: Man spricht immer vom Blinken BEIM Abbiegen und BEIM Spurwechseln. Wenn man von Anfang an vom Blinken VOR DEM Abbiegen und VOR DEM Spurwechseln gesprochen hätte, hätten es vielleicht viel mehr Leute kapiert und dann auch akzeptiert. Und dann bräuchte es solche Appelle wie diesen hier gar nicht. Man kann auch sagen, dass das Blinken beim Abbiegen selbst, also wenn man schon halb um die Kurve herum ist, ziemlich unwichtig wird, da dann ja jeder Blinde mit Krückstock sieht, dass man abbiegt. Vielleicht nehmen manche Leute auch diesen Widersinn als Ausrede, dann eben gar nicht erst zu blinken. All das sollte man evtl. mal beim Gesetzgeber oder beim Verkehrsministerium erwähnen, ob man diese Formulierung der StVO auch in der Ausbildung der Fahrschulen und anderen Veröffentlichungen deutlicher machen könnte. Also diese Sprachregelung von VOR statt BEI. Also:
Webtipp: [WP Fahrtrichtungsanzeiger] Videotipp: Auf YouTube als Suchbegriff [YT car crash compilation] eingeben (dahinter evtl. noch eine Jahreszahl: früher war es noch krasser). Was man da an Unfallursachen findet, wenn man es mal nüchtern betrachtet und analysiert, hat in vielen Fällen genau mit den hier angesprochenen Situationen und Problemfällen zu tun. Man kann das wunderbar als Anleitung nehmen, wie man es bestimmt nicht selber machen soll. ↑ Seitenanfang/Top of page / DSGVO, © Copyright Dr. Peter Kittel, Frankfurt/M, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 |